Kosten
Meine Gebühren bestimmen sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), entweder nach dem Streitwert oder es sind Rahmengebühren vorgesehen.
Ich mache meine Gebühren für Sie immer transparent. Sie wissen immer, was auf Sie finanziell zukommt, bevor die entsprechenden Kosten anfallen.
Ein Anbahnungsgespräch, welches dazu dient, Kosten abzuklären und/oder ob überhaupt eine Beratung oder Vertretung stattfinden soll, ist kostenfrei.
Wenn Sie also einen Termin mit mir vereinbaren, fallen für ein Anbahnungsgespräch keine Kosten an.
Soweit Sie in Strafsachen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, wird die Staatskasse meine Kosten übernehmen.
Wenn Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, trägt in der Regel auch die Staatskasse meine Kosten.
Bei einem Verkehrsunfall muss der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung meine Kosten erstatten, soweit der Unfall für Sie unverschuldet war. Dies gilt im übrigen auch für die Kosten eines von Ihnen beauftragten Kfz-Sachverständigen.
Sie können also völlig unverbindlich einen Termin mit mir vereinbaren.