Strafrecht
Seit über 20 Jahren befasse ich mich beruflich intensiv und schwerpunktmäßig mit der Strafverteidigung. Im Jahre 2012 wurde mir die Berechtigung der Führung des Fachanwaltstitels für Strafrecht von der Rechtsanwaltskammer verliehen.
Durch meine längjährige berufliche Praxis weiß ich, worauf es ankommt bei einer professionellen Strafverteidigung gegenüber dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und den sonstigen Organen der Strafverfolgung.
Im Visier der Ermittlungsbehörden zu stehen ist für die Beschuldigte/den Beschuldigten eine massive, auch emotional sehr hohe Belastung. Ich bin mir dieser Tatsache sehr wohl bewusst und richte meine Arbeit hierauf auch mit der erforderlichen Sensibilität aus.
Meine Tätigkeit als Strafverteidiger erfolgt bundesweit. Hierbei geht es im Wesentlichen um folgendes:
- Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) außerhalb einer gerichtlichen Hauptverhandlung.
- Gerichtliche Vertretung im Rahmen einer Hauptverhandlung
- Nebenklagevertretung (Opferanwalt)
Nemo tenetur se ipsum accusare: Niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen. Das ist ein Grundsatz des Strafprozesses. Jeder Beschuldigte und jeder Angeklagte hat das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten. Denn auf der anderen Seite ist der Beschuldigte bzw. Angeklagte ein Beweismittel gegen sich selbst. Das sollte man als beschuldigte Person wissen:
Die eigene Aussage bzw. Einlassung eines Beschuldigten ist oft weichenstellend für den Verfahrensausgang. Die Ermittlungsbehörden arbeiten geschult und professionell mit entsprechenden Rechtskenntnissen. Sie haben auch die Informationshoheit aufgrund Ihrer Aktenkenntnis.
Daher rate ich dringend an, als Beschuldigte(r) den Rechtsbeistand eines Experten einzuholen, bevor durch eigenes Tun die Weichen falsch gestellt werden. In diesem Sinne ist die früheste anwaltliche Einbindung definitiv die sicherste und sinnvollste, um das bestmöglichste zu erreichen. Diesem Ziel gilt meine persönliche und berufliche Verpflichtung!
